EU-Schwellenwerte seit 01.01.2018

Zum 01.Januar 2018 wur­den die Schwellen­werte für europaweite Ver­gaben geän­dert. Für Bauaufträge ist der Schwellen­wert auf 5.548.000,00 € gestiegen. Für die im Gesund­heitswe­sen typ­is­cher­weise zu vergeben­den Liefer- und Dien­stleitungsaufträge wurde der Schwellen­wert auf 221.000,00 € angehoben.

Bei den Schwellen­werten han­delt es sich übri­gens immer um Net­to-Beträge ohne Umsatzs­teuer. Denn die Schwellen­werte kom­men aus den Vor­gaben des europäis­chen Ver­gaberechts und durch die unter­schiedlichen Umsatzs­teuer­sätze in den Mit­glied­staat­en der Europäis­chen Gemein­schaft ergeben sich dann natür­lich lan­desspez­i­fis­che Brutto-Schwellenwerte.

Die neuen Schwell­w­erte wur­den am 29.12.2017 vom BMWi im Bun­de­sanzeiger (deklara­torisch) veröf­fentlicht, zu find­en unter BAnz AT 29.12.2017 B1.

Nach­fol­gend find­en Sie im Detail die bish­er und die neu seit 01.01.2018 gel­tenden Schwellenwerte.:

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