Zum 01.Januar 2018 wurden die Schwellenwerte für europaweite Vergaben geändert. Für Bauaufträge ist der Schwellenwert auf 5.548.000,00 € gestiegen. Für die im Gesundheitswesen typischerweise zu vergebenden Liefer- und Dienstleitungsaufträge wurde der Schwellenwert auf 221.000,00 € angehoben.
Bei den Schwellenwerten handelt es sich übrigens immer um Netto-Beträge ohne Umsatzsteuer. Denn die Schwellenwerte kommen aus den Vorgaben des europäischen Vergaberechts und durch die unterschiedlichen Umsatzsteuersätze in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft ergeben sich dann natürlich landesspezifische Brutto-Schwellenwerte.
Die neuen Schwellwerte wurden am 29.12.2017 vom BMWi im Bundesanzeiger (deklaratorisch) veröffentlicht, zu finden unter BAnz AT 29.12.2017 B1.
Nachfolgend finden Sie im Detail die bisher und die neu seit 01.01.2018 geltenden Schwellenwerte.: