Gemäß der novellierten BAFA Kälte-Klima-Richtlinie 2019 vom 19. Dezember 2018 werden nun nur noch Kälte- und Klimaanlagen mit natürlichen Kältemitteln (u.a. Wasser, Ammoniak, Propan, Propen, Isobutan, Ethan, CO2 oder Gemisch aus Ammoniak und Dimethylether) gefördert. Die Richtlinie unterstützt somit die Vorgaben der Europäischen F‑Gase Verordnung.
Am 1. Januar 2019 ist die neue Richtlinie zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative in Kraft getreten. Nicht nur Kältemaschinen werden gefördert, sondern nun u.a. auch Adiabate Rückkühler (Hybridkühler), Rückkühler für flüssigkeitsgekühlte Anlagen und die indirekte Verdunstungskühlung in RLT-Anlagen.
Entsprechend der BAFA Kälte-Klima-Richtlinie 2019 sind Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände und Eigenbetriebe, Hochschulen und Schulen, Krankenhäuser sowie kirchliche Einrichtungen, unabhängig von der Gewinnerzielungsabsicht antragsberechtigt.
Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine für Ihre Rahmenbedingungen passende und zukunftsfähige Lösung Ihrer Normalkühlung bzw. entsprechende Klima- und Prozesskälte-Lösungen.