Novellierte BAFA Kälte-Klima-Richtlinie 2019

Gemäß der nov­el­lierten BAFA Kälte-Kli­ma-Richtlin­ie 2019 vom 19. Dezem­ber 2018 wer­den nun nur noch Kälte- und Kli­maan­la­gen mit natür­lichen Käl­temit­teln (u.a. Wass­er, Ammo­ni­ak, Propan, Propen, Isobu­tan, Ethan, CO2 oder Gemisch aus Ammo­ni­ak und Dimethylether) gefördert. Die Richtlin­ie unter­stützt somit die Vor­gaben der Europäis­chen F‑Gase Verord­nung.

Am 1. Jan­u­ar 2019 ist die neue Richtlin­ie zur Förderung von Kälte- und Kli­maan­la­gen im Rah­men der Nationalen Kli­maschutzini­tia­tive in Kraft getreten. Nicht nur Käl­temaschi­nen wer­den gefördert, son­dern nun u.a. auch Adi­a­bate Rück­küh­ler (Hybrid­küh­ler), Rück­küh­ler für flüs­sigkeits­gekühlte Anla­gen und die indi­rek­te Ver­dun­stungsküh­lung in RLT-Anlagen. 

Entsprechend der BAFA Kälte-Kli­ma-Richtlin­ie 2019 sind Unternehmen, gemein­nützige Organ­i­sa­tio­nen, Kom­munen, kom­mu­nale Gebi­et­skör­per­schaften, Zweck­ver­bände und Eigen­be­triebe, Hochschulen und Schulen, Kranken­häuser sowie kirch­liche Ein­rich­tun­gen, unab­hängig von der Gewin­nerzielungsab­sicht antragsberechtigt.

Wir entwick­eln gemein­sam mit Ihnen eine für Ihre Rah­menbe­din­gun­gen passende und zukun­fts­fähige Lösung Ihrer Nor­malküh­lung bzw. entsprechende Kli­ma- und Prozesskälte-Lösungen.


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