Energieaudit nach EDL‑G: Wiederholungsaudit jetzt planen

Nach dem Gesetz über Energie­di­en­stleis­tun­gen und andere Energieef­fizienz­maß­nah­men (EDL‑G) musste in Unternehmen, die kein kleines oder mit­tleres Unternehmen im Sinne der KMU-Empfehlung der EU sind, ein Energieau­dit erst­mals bis zum 5. Dezem­ber 2015  durchge­führt wer­den. 2019 sind nun 4 Jahre vor­bei und entsprechend dem EDL‑G sind Nicht-KMU zur Durch­führung peri­odis­ch­er Energieau­dits verpflichtet (gerech­net vom Zeit­punkt des ersten Energieau­dits alle vier Jahre), sofern zwis­chen­zeit­ig kein

  • gültiges, zer­ti­fiziertes Energie­m­an­age­mentsys­tem nach der DIN EN ISO 50001 oder
  • Umwelt­man­age­mentsys­tem im Sinne der Verord­nung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäis­chen Par­la­ments und des Rates (EMAS) oder
  • ein Mis­chsys­tem von Energie- und Umweltmanagementsystemen

einge­führt wurde (oder in der näch­sten Peri­ode einge­führt wer­den soll), welch­es min­destens 90% des gesamten Energie­ver­brauchs des Unternehmens abdeckt.

Energieau­dits sind ein wichtiges Instru­ment, um Maß­nah­men zur Steigerung der Energieef­fizienz und Energiekostenre­duzierung festzustellen. Die Ermit­tlung und Analyse der Energie­ver­bräuche im Unternehmen zeigt auf, an welchen Stellen Einspar­poten­ziale beste­hen und wie sich bish­erige Maß­nah­men aus­gewirkt haben. Der wirtschaftliche Nutzen des Energieau­dits ist daher nicht zu unterschätzen.

Lassen Sie sich zeit­nah über ein Re-Audit nach DIN EN 16247–1 von uns berat­en oder bei der Durch­führung unter­stützen. Sie erre­ichen uns über unser Kon­tak­t­for­mu­lar.

Weit­ere Details find­en Sie über die Down­load-Links hier auf dieser Seite.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Top