Ab dem 01.01.2020 sollen neue (niedrigere) Schwellenwerte für Auftragsvergaben gelten. Die Veröffentlichungen im EU-Amtsblatt und im Bundesanzeiger sollen im Dezember kommen.
Bei den Schwellenwerten handelt es sich übrigens immer um Netto-Beträge ohne Umsatzsteuer. Denn die Schwellenwerte kommen aus den Vorgaben des europäischen Vergaberechts und durch die unterschiedlichen Umsatzsteuersätze in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft ergeben sich dann natürlich landesspezifische Brutto-Schwellenwerte.
Nachfolgend finden Sie im Detail die bisher und die voraussichtlich neu ab 01.01.2020 geltenden Schwellenwerte.:
Auftragsart | Schwellenwert aktuell | Schwellenwert neu ab 01.01.2020 |
Bauaufträge | 5.548.000,00 € | 5.350.000,00 € |
Liefer- und Dienstleistungsaufträge | 221.000,00 € | 214.000,00 € |
Liefer- und Dienstleistungsaufträge (Sektorenbereich, Verteidigung/Sicherheit) | 443.000,00 € | 428.000,00 € |
Liefer- und Dienstleistungsaufträge (obere und oberste Bundesbehörden) | 144.000,00 € | 139.000,00 € |