Neue (niedrigere) EU-Schwellenwerte angekündigt

Ab dem 01.01.2020 sollen neue (niedrigere) Schwellen­werte für Auf­tragsver­gaben gel­ten. Die Veröf­fentlichun­gen im EU-Amts­blatt und im Bun­de­sanzeiger sollen im Dezem­ber kommen.

Bei den Schwellen­werten han­delt es sich übri­gens immer um Net­to-Beträge ohne Umsatzs­teuer. Denn die Schwellen­werte kom­men aus den Vor­gaben des europäis­chen Ver­gaberechts und durch die unter­schiedlichen Umsatzs­teuer­sätze in den Mit­glied­staat­en der Europäis­chen Gemein­schaft ergeben sich dann natür­lich lan­desspez­i­fis­che Brutto-Schwellenwerte.

Nach­fol­gend find­en Sie im Detail die bish­er und die voraus­sichtlich neu ab 01.01.2020 gel­tenden Schwellenwerte.: 

Auf­tragsart Schwellen­wert
aktuell
Schwellen­wert
neu ab 01.01.2020
Bauaufträge  5.548.000,00 € 5.350.000,00 €
Liefer- und Dienstleistungsaufträge  221.000,00 € 214.000,00 €
Liefer- und Dien­stleis­tungsaufträge
(Sek­toren­bere­ich, Verteidigung/Sicherheit)
443.000,00 € 428.000,00 €
Liefer- und Dien­stleis­tungsaufträge
(obere und ober­ste Bundesbehörden) 
144.000,00 € 139.000,00 €

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