Nach dem Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL‑G) musste in Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen im Sinne der KMU-Empfehlung der EU sind, ein Energieaudit erstmals bis zum 5. Dezember 2015 durchgeführt werden. 2019 sind nun 4 Jahre vorbei und entsprechend dem EDL‑G sind Nicht-KMU zur Durchführung periodischer Energieaudits verpflichtet (gerechnet vom Zeitpunkt des ersten Energieaudits alle vier Jahre), sofern zwischenzeitig kein
- gültiges, zertifiziertes Energiemanagementsystem nach der DIN EN ISO 50001 oder
- Umweltmanagementsystem im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (EMAS) oder
- ein Mischsystem von Energie- und Umweltmanagementsystemen
eingeführt wurde (oder in der nächsten Periode eingeführt werden soll), welches mindestens 90% des gesamten Energieverbrauchs des Unternehmens abdeckt.
Energieaudits sind ein wichtiges Instrument, um Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Energiekostenreduzierung festzustellen. Die Ermittlung und Analyse der Energieverbräuche im Unternehmen zeigt auf, an welchen Stellen Einsparpotenziale bestehen und wie sich bisherige Maßnahmen ausgewirkt haben. Der wirtschaftliche Nutzen des Energieaudits ist daher nicht zu unterschätzen.
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